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SWK 33, 20. November 2003, Seite W 169

Chancen und Grenzen der Mediation in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten

Mediationsklauseln können in Gesellschaftsverträge aufgenommen werden

Christian Fritz und Katja Schauer

Bei gesellschaftsrechtlichen Differenzen ist den streitenden Parteien häufig daran gelegen, keine unternehmensinternen Angelegenheiten an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. In der Mehrzahl der Fälle sind die Gesellschafter auf eine möglichst von Konflikten bereinigte Zusammenarbeit in der Zukunft angewiesen. Um diese sicherzustellen, bietet sich zur Konfliktbewältigung in gesellschaftsrechtlichen Fragen vor allem das Mediationsverfahren an.

I. EinleitungKonflikte, die Privatpersonen untereinander austragen und letztlich vor einem staatlichen Gericht entschieden werden, halten oft die Beteiligten von anderen Handlungsalternativen ab und führen neben psychischen vielfach auch zu wirtschaftlichen Belastungen.

Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern untereinander oder zwischen Gesellschaftern und dem Unternehmen lösen aber nicht nur bei den handelnden Personen wirtschaftliche und psychische Konsequenzen aus, sondern haben neben den Beteiligten auch die Volkswirtschaft als Verlierer. Gesellschaftsrechtliche Differenzen legen das Unternehmen häufig ganz oder teilweise lahm und hindern die Entscheidungsträger daran, sich mit der Fortentwicklung des Unternehmens und der Produktion ...

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