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SWK 33, 20. November 2003, Seite 18

Würdigungspreise durch Stiftung (§ 27 Abs. 1 Z 7 EStG)

Würdigungspreise durch Stiftung (§ 27 Abs. 1 Z 7 EStG)

Zuwendungen einer österreichischen Privatstiftung unterliegen der 25%igen Kapitalertragsteuer auch dann, wenn sie an im Ausland ansässige Begünstigte fließen. Die Kapitalertragsteuer ist selbst zu erheben, wenn es sich um Preise außerhalb eines Wettbewerbes handelt, die in Würdigung der Persönlichkeit des Empfängers etc. gewährt werden und die - wären sie nicht von einer Privatstiftung geleistet worden - nicht steuerbar sind. Nach den DBA sind Preisvergaben nach Norwegen und in die Schweiz in Österreich von der Kapitalertragsbesteuerung zu entlasten. Im Verhältnis zu Deutschland fallen solche Preise unter die Ausschüttungen und sind daher mit 15 % Steuer zu belasten (EAS 2321 in SWI 2003, 442).

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