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SWK 33, 20. November 2003, Seite 88

VfGH: Umlagenordnung Architekten

Aufhebung der von der Kammervollversammlung vom beschlossenen Umlagenordnung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten als gesetzwidrig sowie des Punktes 2 und der Worte „sowie die Berufshaftpflichtversicherungsprämie", „28. Feber 2002 Þ Berufshaftpflichtversicherungsprämie" und „ Þ Berufshaftpflichtversicherungsprämie" in Punkt 8 des am von der Kammervollversammlung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten gefassten, als „Kammerumlage 2002" bezeichneten Beschlusses, kundgemacht in den Kammer-Nachrichten Nr. 5/01 (Dezember 2001), 10 f. - (Aufhebung wegen Verstoßes gegen Art. 18 B-VG)

( V 21, 22/03 u. a.)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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