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SWK 33, 20. November 2003, Seite R 87
Kanalanlagen- und Einmündungsgebühr
• Rückerstattung von Kanalanlagen- und Einmündungsgebühren - (§ 15 Wr. Kanalanlagen- und Einmündungsgebührengesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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