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Liebhaberei bei Weinbau (§ 2 EStG)
Liebhaberei bei Weinbau (§ 2 EStG)
Die Absicht, die Weinbautradition der Familie fortzuführen, ist ein persönliches Motiv, das die fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei der Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit langjährigen Verlusten indiziert. Stehen einem StPfl. andere hohe positive Einkünfte zur Verfügung, die ihn in die Lage versetzen, einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb trotz andauernder hoher Verluste über einen längeren Zeitraum zu führen, so bringt dies regelmäßig eine vom wirtschaftlichen Erfolg unabhängige persönliche Passion einer gehobenen Lebensführung zum Ausdruck. Dass der Betrieb der Lebensführung in Form von Erholung oder Freizeitgestaltung dient, ist insoweit nicht erforderlich (BFH , IV B 81/01 in BB 2003, 2052).