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VfGH prüft Verfassungsmäßigkeit des ermäßigten Steuersatzes auf bestimmte Veräußerungsgewinne
Mit Beschluss vom , B 1773/02, hat der Verfassungsgerichtshof die Prüfung des § 124 b Z 25 EStG 1988 i. d. F. BGBl. Nr. 797/1996 betreffend die Einschränkung der durch Verfassungsbestimmung angeordneten weiteren Anwendbarkeit eines ermäßigten Steuersatzes auf bestimmte Veräußerungsgewinne beschlossen. Prüfungsbeschluss B 1773/02 auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at/vfgh/pruefung.html