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SWK 33, 20. November 2003, Seite K 17

Honorarumlenkung nach Liechtenstein (§ 4 Abs. 4 EStG)

Honorarumlenkung nach Liechtenstein (§ 4 Abs. 4 EStG)

Wird ein Manager für ein Jahr zum Vorstand einer GmbH bestellt, um deren Verkauf in die Wege zu leiten, und wird das Honorar dafür an eine sonst funktionslose liechtensteinische Gesellschaft bezahlt, dann ist dies nicht anzuerkennen. Hinsichtlich der Indizien für eine bloße Briefkastenfirma siehe bei EAS 2346 in SWI 2003, 445.

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