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Nochmals: Geplante Novelle zum Wirtschaftstreuhand-Berufsgesetz
Keine Änderung von Berufsbezeichnungen
(SWK) - Wie uns der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Dr. Alfred Brogyányi, informiert, ist in der beabsichtigten WTBG-Novelle weder eine Änderung des Namens der Kammer vorgesehen noch werden Berufsbezeichnungen geändert oder reduziert.
Somit werden neben den Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern auch selbständige Buchhalter und Buchprüfer weiterhin in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zusammengefasst sein.
Lediglich im Hinblick auf die Europäische Union wird über eine Straffung der Berufsgruppen unter völliger Aufrechterhaltung der Rechtspositionen nachgedacht. So konnte innerhalb der Kammer der Wirtschaftstreuhänder bereits eine Einigung über die Möglichkeit der Überleitung des Buchprüfers zum Wirtschaftsprüfer gefunden werden.
Weiters sind die Thematik der Haftungsgrenzen und die der externen oder internen Rotation nicht Gegenstand der WTBG-Novellierung, sondern werden derzeit mit dem Bundesministerium für Justiz und dem Parlament verhandelt. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder tritt für die Einführung der internen Rotation ein.