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SWK 11, 10. April 2002, Seite 60

Auswirkungen des EuGH-Urteils betreffend Kleinbusse

Das GZ 09 1202/4/IV/9/02, zu den Auswirkungen des , Metropol und Stadler, Stellung genommen:

• Demnach ist für die Frage, ob ein vorsteuerabzugsberechtigter Kleinbus oder ein vom Vorsteuerabzug ausgeschlossener PKW oder Kombi vorliegt, wieder auf die zum geltende Erlassregelung zurückzugreifen (AÖFV 330/1987). Das BMF hat die unter www.bmf.gv.at/steuern/Umsatzsteuer/Informationen/kfzliste.htm im Internet abrufbare Liste der steuerlich anerkannten Kastenwagen, Pritschenwagen und Klein-Autobusse im Gefolge des EuGH-Urteils um einen neuen Punkt 5. (Vorsteuerabzugsberechtigte Kleinbusse unter Berücksichtigung des ) erweitert. Unter diesem Punkt werden sämtliche Fahrzeuge angeführt, die nach Ansicht des BMF unter Bedachtnahme auf die zum geltende Verwaltungspraxis (Erlass AÖFV Nr. 330/1987) nunmehr wieder (rückwirkend ab ) als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinbusse anzusehen sind.

• Das gegenständliche EuGH-Urteil ist auch hinsichtlich der am in Geltung gestandenen Regelung betreffend Kleinlastkraftwagen (Fiskal-LKW) zu beachten. Demnach gelten rückwirkend wiederum die Kriterien der V...

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