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SWK 11, 10. April 2002, Seite 335

Einfluss der neuen Gewährleistungsregeln auf die Rückstellungsbildung?

Verlängerung der Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen von sechs Monaten auf zwei Jahre

Angelika Casey-Rudorfer

Mit sind neue Gewährleistungsbestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Konsumentenschutzgesetz in Kraft getreten. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Neuregelungen Einfluss auf die Bildung von Gewährleistungsrückstellungen haben werden.

1. Rechtlicher Hintergrund

Mit den am in Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 99/44/EG in Kraft getretenen Gewährleistungsregelungen wurde das bestehende Gewährleistungsrecht zum Teil ergänzt, zum Teil aber auch abgeändert. Die Regelungen gehen über die EU-rechtlich gebotenen Erfordernisse hinaus und beinhalten ein neues allgemeines Gewährleistungsrecht. Die Neuregelungen gelten für Kauf- und Werkverträge.

Die Begriffsdefinition des Mangels in § 922 ABGB wurde zwar sprachlich umgestaltet, die Bedeutung bleibt aber im Wesentlichen unverändert. Die Mangelhaftigkeit richtet sich nach dem konkreten Vertrag, neu hinzugekommen ist die Haftung für öffentliche Äußerungen von Übergeber, Hersteller oder Importeur, die in irgendeiner Form Vertragsinhalt wurden. Allgemeine Aussagen oder offenkundig übertriebene Werbung sind nicht hierunter zu subsumieren und werden im Regelfall keine gewährleistungsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

Das bisherige Gewährleist...

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