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Tätigkeit eines Vorstandes
• Die Tätigkeit eines Vorstandes bzw. Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Inland hat, stellt stets eine Verwertung im Inland i. S. d. § 98 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 dar. Die Tätigkeit eines Vorstandes einer inländischen Muttergesellschaft im Aufsichtsrat ausländischer Tochtergesellschaften ist nur dann der inländischen Volkswirtschaft unmittelbar zu dienen bestimmt, wenn durch diese Tätigkeit in erster Linie die Interessen der inländischen Muttergesellschaft gewahrt werden sollen. - (§ 98 Abs. 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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