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SWK 11, 10. April 2002, Seite 23

Geschäftsführer: KommunalSt

Kommunalsteuerpflicht von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen ist dann gegeben, wenn die Eingliederung in den betrieblichen Organismus über einen längeren Zeitraum zur Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung erfolgt. - (§ 2 KommStG 1993), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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