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SWK 11, 10. April 2002, Seite T 62

DB- und KommSt-Pflicht von Tätigkeitsvergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer

In jüngster Zeit sind einige Erkenntnisse des VwGH veröffentlicht worden, in denen der VwGH die DB-Pflicht der zugrundeliegenden Tätigkeitsvergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftführer zumindest vorerst nicht bestätigt hat. Aus diesen Erkenntnissen sind folgende für die Praxis bedeutsame Leitsätze zu gewinnen:

• Gewinnausschüttungen aller Art zählen nicht zur Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag ()

• Die angemessene Verzinsung des Verrechnungskonto des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH hat nichts mit seiner Geschäftsführertätigkeit zu tun, sondern betrifft seine Gesellschafterstellung und führt somit zu Einkünften aus Kapitalvermögen, die nicht dem Dienstgeberbeitrag unterliegen ().

• Wenn die tatsächliche Entlohnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers durch die Bezugnahme auf 40 % des Brutto-Cashflows geprägt ist und diese Regelung tatsächlich zu starken - nicht willkürlich herbeigeführten - Schwankungen der Jahresbezüge und gelegentlichem Ausfallen dieser Bezüge (mit tatsächlicher Rückzahlung der gewährten Akontozahlungen) führt, kann trotz der Zusage einer Betriebspension und...

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