Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahren: Zahlungserleichterungen
• Besteht bereits eine Gefährdung der Einbringlichkeit, dann ist für die Gewährung von Zahlungserleichterungen ebenso kein Raum, als wenn die Einbringlichkeit erst durch den Aufschub gefährdet wäre. - (§ 212 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
()