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SWK 11, 10. April 2002, Seite 331

Kartellstrafen ein Kavaliersdelikt?

Problematik der Bestimmung des aus einer Kartellbildung gezogenen wirtschaftlichen Vorteils

Felix Blazina

In letzter Zeit häufen sich Verfahren wegen Marktabsprachen bzw. unerlaubter Kartellbildung. Trotz Bemühungen der involvierten Kreise, derartige wettbewerbsbehindernde Maßnahmen geheim zu halten, kommen die Absprachen der Konkurrenz, den Konsumentenschützerorganisationen oder Politikern doch zu Ohren, die sich beim Kartellamt oder bei der EU-Wettbewerbskommission beschweren. Jüngstes heimisches Beispiel ist das der Banken, denen vorgeworfen wird, im „Lombardclub" informelle Gespräche über die Höhe der Zinsen und sonstigen Konditionen geführt zu haben. Bei solchen Aktionen, die nicht einmal über das Versuchsstadium hinausgehen müssen, kennt die EU keinen Spaß und verhängt über die beteiligten Unternehmen drakonische Geldstrafen. Die astronomischen Geldbeträge werden natürlich im Rechnungswesen als Aufwand verbucht und es stellt sich spätestens bei einer Steuerprüfung die Frage, ob hier eine Betriebsausgabe vorliegt.

1. Pro und Contra zur Absetzbarkeit von Geldstrafen

1.1. Pönalecharakter einer Strafe muss gewahrt bleiben

Grundsätzlich ist zwischen Freiheits- und Geldstrafen zu unterscheiden. In beiden Fällen bezweckt die Strafe, den Täter persönlich zu treffen. Dieser Grundgedanke gilt...

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