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SWK 11, 10. April 2002, Seite 349

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Einbringung von Kapitalanteilen

UmS 104/11/02: A möchte den ihm privat zu 25 % gehörenden Kapitalanteil der A-GmbH nach Art. III UmgrStG zum in die B-GmbH einbringen. A hat an die A-GmbH Zahlungen geleistet, und zwar am im Rahmen einer im Verhältnis 1:1 erfolgenden ordentlichen Kapitalerhöhung in Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechtes und am als Gesellschafterzuschuss. Kann A bei Abschluss des Einbringungsvertrages am die im April und August 02 getätigten Gesellschaftereinlagen mit berücksichtigen?

Antwort: Nein. Aus § 13 Abs. 2 UmgrStG ist abzuleiten, dass der Einbringende am Einbringungsstichtag über das einzubringende Vermögen verfügen können muss. A hat im Rahmen der Kapitalerhöhung eine Geldeinlage gegen Gewährung eines neuen Anteils getätigt, wobei dieser Vorgang unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 i. V. m. § 31 EStG 1988 fällt. Mit dem Gesellschafterzuschuss hat A eine Geldeinlage gegen Erhöhung des Wertes seines bestehenden Anteils getätigt, welche ebenfalls unter den Tauschgrundsatz fällt. In beiden Fällen liegt somit einkommensteuerrechtlich jeweils eine Anteilsanschaffung am 10. 4. bzw. am vor, die nicht auf den rückbezogen werden kann. Ein solches Rückbeziehen ist auch im Wege der rückw...

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