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Spekulation: Gebäude
• Ein selbst hergestelltes Gebäude i. S. d. § 30 Abs. 2 Z 2 EStG liegt nur dann vor, wenn Baumaßnahmen nach der Verkehrsauffassung als Errichtung eines Gebäudes, somit als „Hausbau", und nicht etwa als Haussanierung oder Hausrenovierung angesehen werden. Grundsätzlich erfasst die Befreiungsbestimmung damit nur die erstmalige Errichtung eines Objektes. - (§ 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988), (Abweisung)
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