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SWK 11, 10. April 2002, Seite 355

EuGH erzwingt Anpassung bei NoVA und KFG

Kein Ende der NoVA, aber legistischer Handlungsbedarf

Stefan Grabher

Das Cura Anlagen GesmbH gegen Auto Service Leasing GesmbH (ASL) führt zu einiger Aufregung in der in- und ausländischen Leasingbranche. Einerseits sind die Auswirkungen nicht so gravierend wie vielfach behauptet wird - von einem Ende der NoVA kann keine Rede sein -, andererseits ist zweifellos ein gewisser legistischer Handlungsbedarf gegeben.

Der Sachverhalt in kurzen Worten

Eine österreichische GesmbH least einen PKW in Deutschland. Der PKW soll auf das deutsche Leasingunternehmen in Österreich zugelassen werden, was nach derzeitiger Rechtslage (Kraftfahrgesetz) nur möglich wäre, wenn die deutsche Leasinggesellschaft einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich hat. Des Weiteren wäre in diesem Fall die NoVA zu entrichten, deren Belastung auf dem Fahrzeug auch dann bleibt, wenn es nach Ablauf der Leasingdauer nach Deutschland zurückgebracht wird. Die Cura Anlagen GesmbH klagte beim Handelsgericht Wien die Entrichtung der NoVA durch die ASL ein, worauf das Gericht dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorlegte:

„Sind die Artikel 49 ff. EG-Vertrag (jetzt Artikel 28 ff. EG) dahin auszulegen, dass sie der Anwendung der Rechtsvorschriften eines M...

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