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Lohnsteuer, DB, Kommunalsteuer, Sozialversicherungsbeiträge: ab 1. 1. 2003 einheitliche Prüfung durch einen Prüfer
Beschluss eines entsprechenden Gesetzes bis Juli dieses Jahres
Unter Führung des Finanzministeriums hat eine Expertengruppe seit Oktober 2001 Maßnahmen zur
• Vereinfachung der Lohnverrechnung,
• Harmonisierung von Lohnsteuer- und Beitragsberechnung,
• Vereinheitlichung der Administration von Lohn-/Kommunalsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträgen
erarbeitet.
Dieser Arbeitsgruppe, die in 9 Arbeitskreise unterteilt war, gehörten Vertreter des BMF, BMsSG, HVSV, Gemeindebundes, Städtebundes, Gewerkschaftsbundes, der AK, WKÖ sowie der Industrie und Kammer der Wirtschaftstreuhänder an. Auf Grund der Vorschläge des Arbeitskreises, der sich mit der einheitlichen Prüfung beschäftigt hat, kam es zwischen dem BMF und dem BMsSG auf Ministerebene zu folgender Einigung:
• Einheitliche Prüfung aller Lohnabgaben einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge durch einen Prüfer.
• Die Prüfer sind weiterhin unverändert der Fach- und Dienstaufsicht ihres Ministeriums unterstellt, prüfen jedoch nach entsprechender Ausbildung jeweils auch das andere Prüfungsgebiet.
• Bei Dienstgebern mit mehreren Betriebsstätten wird für Zwecke der Lohnabgaben und der Sozialversicherungsbeiträge jeweils die wirtschaftlich bedeutendste Betriebsstätte maßgebend sein, wodurch jedes Unternehm...