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Abfertigung Neu Chancen und Risken
Optionen anlässlich des Übergangs von der Abfertigung Alt zur Abfertigung Neu
Der erfahrene Jurist weiß: Übergangsregeln sind oft komplizierter als die eigentlichen Neuerungen. Das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz ist dafür ein Beispiel: Die Übergangsregeln be-inhalten interessante Wahlmöglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die dadurch eröffneten Chancen und Risken einzuschätzen soll der vorliegende Beitrag erleichtern.
Das „Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz" (BMVG) bringt zahlreiche Neuerungen mit verschiedenen Chancen und Risken. Der Systemwechsel von der Abfertigung Alt zur Abfertigung Neu bringt für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse drei Optionen mit sich:
• Verbleib in der Abfertigung Alt.
• Teilübertritt ab einem bestimmten Stichtag („Einfrieren" der Abfertigung Alt; ab dem gewählten Stichtag Abfertigung Neu);
• Vollübertritt („Vollübertragung" der bisherigen Abfertigungsanwartschaft durch Einzahlung in eine Mitarbeitervorsorgekasse).
Der Unternehmer hat darüber hinaus zu entscheiden, ob er die Abfertigungsrückstellung nach § 14 EStG im Jahr 2002 oder 2003 steuerfrei auflösen oder fortführen will. Die zur Wahl stehenden Alternativen und die entscheidenden Aktionsparameter werden in der Folge dargestellt.