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Steuervermeidung durch sale and lease back
Steuervermeidung durch sale and lease back (§ 22 BAO)
Nach ständiger Rechtsprechung ist der StPfl. grundsätzlich nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes so einzusetzen, dass er die geringste Steuerbelastung erzielt. Dies gilt auch dann, wenn er bestimmte rechtliche Wege ausschließlich zum Zweck der Steuerersparnis einschlägt. Zum Missbrauch bedarf es einer rechtlichen Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht findet, Steuer zu sparen.
Es ist zu prüfen, ob der gewählte Weg noch sinnvoll scheint, wenn der abgabensparende Effekt weggedacht wird, oder ob er ohne das Ergebnis der Steuerminderung unverständlich wäre. Können daher beachtliche Gründe für eine - auch ungewöhnliche - Gestaltung angeführt werden, ist ein Missbrauch auszuschließen. Sale-and-
lease-back-Vereinbarungen sind im Wirtschaftsleben häufig benutzte Konstruktionen, von einer Unüblichkeit derartiger Verträge kann daher keine Rede sein. Dadurch wird für den Käufer eine Kapitalanlage und für den Verkäufer eine günstige Finanzierungsmöglichkeit geschaffen. Durch eine Sale-and-lease-back-Vereinb...