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SWK 33, 18. November 2002, Seite 19

Honorarzuflussverschiebung über Wunsch

Honorarzuflussverschiebung über Wunsch (§ 19 EStG)

Wird die Auszahlung eines Honoraranspruches über Wunsch des Gläubigers verschoben, obwohl der Schuldner zahlungswillig und zahlungsfähig ist, dann erfolgt der Zufluss bereits in diesem Zeitpunkt ().

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