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EuGH: Gesellschaftsteuer
• Gesellschaftsteuer: Erhebung diverser Abgaben neben der Gesellschaftsteuer
Urteilstenor des EuGH:
„Griechenland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 7 und 10 der Kapitalansammlungs-RL verstoßen, dass es auf das Kapital der Aktiengesellschaften und der Gesellschaften mit beschränkter Haftung außer der Gesellschaftsteuer weitere besondere Abgaben bei der Gründung, der Bekanntmachung und der Änderung der Satzungen sowie bei der Erhöhung des Gesellschaftskapitals erhoben hat."
( Kommission/Griechenland, Vertragsverletzungsverfahren)
Anmerkung: Der vorliegendem EuGH-Urteil zugrunde liegende Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens betraf Bestimmungen des griechischen Rechts, wonach neben einer Gesellschaftsteuer anlässlich der Gründung, Kapitalerhöhung und Bekanntmachung von Kapitalgesellschaften vom Wert der geleisteten Einlage abhängige Abgaben an den Pensionsfonds für Juristen sowie den Sozialfonds der Anwaltschaft zu entrichten waren.