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SWK 33, 18. November 2002, Seite 75

EuGH: Freie Berufe

Mehrwertsteuer: Begriff der freien Berufe

Urteilstenor des EuGH:

„Es obliegt jedem Mitgliedstaat, unter Beachtung des Grundsatzes der Mehrwertsteuerneutralität die Umsätze zu bestimmen und zu definieren, auf die bis zum ein ermäßigter Steuersatz nach Art. 12 Abs. 4 der 6. MWSt-RL anwendbar war und seit dem ein ermäßigter Steuersatz nach Art. 28 Abs. 2 lit. e der 6. MWSt-RL anwendbar ist.

Die in Anhang F Z 2 der 6. MWSt-RL erwähnten freien Berufe sind Tätigkeiten, die ausgesprochen intellektuellen Charakter haben, eine hohe Qualifikation verlangen und gewöhnlich einer genauen und strengen berufsständischen Regelung unterliegen. Bei der Ausübung einer solchen Tätigkeit hat das persönliche Element besondere Bedeutung, und diese Ausübung setzt auf jeden Fall eine große Selbständigkeit bei der Vornahme der beruflichen Handlungen voraus."

( Adam, Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal d'arrondissement Luxembourg [Luxemburg])

Anmerkung: Der dem vorliegenden EuGH-Urteil zugrunde liegende Rechtsstreit bezog sich auf die Frage, ob eine Hausverwalterin den zum damaligen Zeitpunkt im luxemburgischen Mehrwertsteuerrecht vorgesehenen e...

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