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EuGH: Abgabe auf Parabolantennen
• Verbrauchsteuern: Abgabe auf Parabolantennen verstößt gegen Dienstleistungsfreiheit
Urteilstenor des EuGH:
„Die Art. 59 EGV (nach Änderung jetzt Art. 49 EG) sowie 60 und 66 EGV (jetzt Art. 50 EG und 55 EG) sind so auszulegen, dass sie der Anwendung einer Abgabe auf Parabolantennen entgegenstehen, wie sie durch die Art. 1 bis 3 der am vom Gemeinderat von Watermael-Boitsfort erlassenen Abgabenverordnung eingeführt worden ist."
( De Coster, Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Collège juridictionnel de la Région de Bruxelles-Capitale)
Anmerkung: Der dem vorliegenden Urteil zugrunde liegende Rechtsstreit betraf eine von einer belgischen Gemeinde erhobene Abgabe auf Parabolantennen, die zu dem Zweck eingeführt worden war, die „ungezügelte Vermehrung" derartiger Antennen im Gebiet der Gemeinde einzudämmen und auf diese Weise die Qualität der Umwelt zu wahren. Der EuGH stellte fest, dass die Dienstleistungsfreiheit einer solchen Abgabe entgegensteht, zumal Letztere geeignet ist, die Tätigkeit ausländischer Marktbeteiligter im Bereich der Rundfunk- oder der Fernsehübertragung zu beschränken, inländischen Rundfunk- und Kabelfernsehtätigkeiten hi...