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SWK 33, 18. November 2002, Seite 75

EuGH: VSt ­ Guthabenrückerstattung

Mehrwertsteuer: (Verspätete) Vorsteuerguthabenrückerstattung mittels Staatsanleihen unzulässig

Urteilstenor des EuGH:

„Italien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 17 und Art. 18 der 6. MWSt-RL verstoßen, dass es für eine Gruppe von Steuerpflichtigen, die für das Jahr 1992 ein Steuerguthaben aufweisen, die Erstattung des Mehrwertsteuerüberschusses durch die - im Übrigen verspätete - Zuteilung von Staatsanleihen vorgesehen hat."

( Kommission/Italien, Vertragsverletzungsverfahren)

Anmerkung: Der dem Urteil des EuGH zugrunde liegende Rechtsstreit betraf die Frage, ob das Vorgehen von Italien, Steuerpflichtigen zur Erstattung ihres Vorsteuerüberhanges Staatsanleihen mit fünf- oder zehnjähriger Laufzeit zuzuteilen, mit der 6. MWSt-RL vereinbar sei. Der EuGH hielt fest, dass die Erstattung eines Vorsteuerüberhanges innerhalb einer angemessenen Frist durch Zahlung „flüssiger Mittel" oder auf gleichwertige Weise zu erfolgen hat und dem Steuerpflichtigen durch die gewählte Methode der Erstattung kein finanzielles Risiko entstehen darf.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKEN...
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