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SWK 33, 18. November 2002, Seite 76

EuGH: PKW/Privatnutzung

Mehrwertsteuer: Kein Abzug von Vorsteuern für einem Arbeitnehmer für die Benutzung eines Privatfahrzeugs zu beruflichen Zwecken gewährte Erstattung

Urteilstenor des EuGH:

„Die Niederlande haben dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, dass sie unter Verstoß gegen Art. 17 Abs. 2 lit. a und Art. 18 Abs. 1 lit. a der 6. MWSt-RL vorsehen, dass ein mehrwertsteuerpflichtiger Arbeitgeber einen Teil der einem Arbeitnehmer für die Benutzung eines Privatfahrzeugs zu beruflichen Zwecken gewährten Erstattung abziehen kann."

( Kommission/Niederlande, Vertragsverletzungsverfahren)

Anmerkung: Der dem EuGH-Urteil zugrunde liegende Rechtsstreit betraf eine Regelung des niederländischen Rechts, wonach dann, wenn ein Arbeitnehmer ein ihm gehörendes Kraftfahrzeug im Rahmen des Unternehmens seines Arbeitgebers nutzt und hierfür vom Arbeitgeber eine Kostenerstattung erhält, bei Letzterem ein pauschaler Vorsteuerabzug in Höhe von 12 % dieser Erstattung in Betracht kam, soweit die Erstattung nicht zum Lohn im Sinne des Gesetzes über die Lohnsteuer gehört. Der EuGH stellte dazu fest, dass ein für seinen Arbeitgeber tätiger Lohn- oder Gehaltsempfänger nicht...

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