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SWK 6, 15. Februar 2001, Seite 20

Arbeitszimmer

Ein Arbeitszimmer, das nur bis zu zwei Stunden täglich benützt wird, kann bei der Ausübung eines gewerblichen Botendienstes nicht als Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit gewertet werden. – (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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