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Liebhaberei: Motorbootvermietung
•Im Zusammenhang mit der Frage, ob die Vermietung eines Motorbootes in Jugoslawien eine Einkunftsquelle darstellt, ist, was die Berücksichtigung eines allfälligen Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinnes anlangt, weiters zu prüfen, ob die strittige Tätigkeit über den Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung hinausgeht. – (§ 2 Abs. 4 LVO 1990), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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