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Verfahren: Sicherstellungsauftrag
•Nach der zum Sicherstellungsauftrag ergangenen hg. Rechtsprechung sprechen etwa drohende Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht, Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte für eine Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Einbringung. – (§ 232 BAO), (Abweisung)
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