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SWK 6, 15. Februar 2001, Seite 209

Die Veräußerung von Privatvermögen und die Realisierung des Spekulationstatbestandes

Gestaltungsüberlegungen zur Bar- bzw. Ratenzahlung

Gudrun Fritz-Schmied und Sabine Urnik

Der Begleichung des Kaufpreises durch Barzahlung oder durch ratenweise Entrichtung kommt bei der Übertragung privater Wirtschaftsgüter maßgebliche Bedeutung zu. Während ein Überschuss bei Barzahlung sofort im Zeitpunkt des Zuflusses die Steuerpflicht auslöst und damit volle Progressionswirkung entfaltet, bewirkt seine Aliquotierung im Falle der Ratenvereinbarung jedenfalls eine Einkommensglättung. Zudem kann die Besteuerung des Überschusses auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, wodurch auch ein entsprechender Stundungseffekt einsetzt. Die unterschiedlichen Wirkungen dieser Bezahlungsvarianten lassen nun in Abhängigkeit des Vorliegens laufender Einkünfte gewisse Muster für die jeweilige Vorteilhaftigkeit erkennen, wodurch sich Gestaltungsempfehlungen ableiten lassen.

1. Ausgangssituation – Grundüberlegung

Entgeltliche Transaktionen von Privatvermögen ziehen grundsätzlich keine einkommensteuerlichen Belastungskonsequenzen für den Übertragenden nach sich. Dieser Grundsatz wird jedoch dann durchbrochen, wenn ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens innerhalb der im § 30 EStG normierten Spekulationsfristen veräußert wird: ein dabei erzielter Veräußerungsgewinn ist nach den Vorschriften des...

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