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SWK 6, 15. Februar 2001, Seite 226

Ärztliche Gutachtertätigkeit

Zur Abänderung des BMF-Erlasses vom 17. 11. 2000

Gerhard Gaedke

Das Bundesministerium für Finanzen hat nunmehr auf das mit einer neuerlichen Änderung der Rechtsansicht insofern reagiert, als es – wie aus tieferstehendem ersichtlich – die Steuerpflicht auf drei Bereiche eingeschränkt hat. Damit fallen die im SKW-Heft 3/2001, Seite S 82 f. (Emberger/Gaedke, Zur unechten Steuerbefreiung von ärztlichen Gesundheitsleistungen) erwähnten Abgrenzungsprobleme insoferne weg, als die meisten der ärztlichen Gutachten damit wieder steuerbefreit werden. Die sich aus dem erwähnten Artikel ergebenden Auswirkungen bleiben für die steuerpflichtigen ärztlichen Leistungen aufrecht.

VON STB. GERHARD GAEDKE
Gerhard Gaedke ist Steuerberater in Graz und Leiter des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der
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