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Ärztliche Gutachtertätigkeit
Zur Abänderung des BMF-Erlasses vom 17. 11. 2000
Das Bundesministerium für Finanzen hat nunmehr auf das mit einer neuerlichen Änderung der Rechtsansicht insofern reagiert, als es – wie aus tieferstehendem ersichtlich – die Steuerpflicht auf drei Bereiche eingeschränkt hat. Damit fallen die im SKW-Heft 3/2001, Seite S 82 f. (Emberger/Gaedke, Zur unechten Steuerbefreiung von ärztlichen Gesundheitsleistungen) erwähnten Abgrenzungsprobleme insoferne weg, als die meisten der ärztlichen Gutachten damit wieder steuerbefreit werden. Die sich aus dem erwähnten Artikel ergebenden Auswirkungen bleiben für die steuerpflichtigen ärztlichen Leistungen aufrecht.