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SWK 6, 15. Februar 2001, Seite 216

Wegfall des Belastungsprozentsatzes nach § 67 Abs. 8 im Insolvenzverfahren

Fiskus verbessert auf Schleichwegen seine Gläubigerstellung

Hannes Mitterer und Rita Steinbichler

Die jüngsten steuerlichen Neuerungen im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001, betreffend den Wegfall des Belastungsprozentsatzes zur Versteuerung der Dienstnehmerbezüge im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, bringen nicht nur Vereinfachungen, sondern führen zu bisher noch unbehandelten Problemen.

Bisherige Vorgangsweise (für alle vor eingebrachten Anträge auf Insolvenz-Ausfallgeld – im Folgenden: IAG)

Ausständige Bezüge (lfd. Entgelt), Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigungen, sowie Schadenersätze nach § 25 KO wurden bisher mit dem so genannten Belastungsprozentsatz nach § 67 Abs. 8 versteuert. Dieser Prozentsatz entsprach in etwa der tarifmäßigen Lohnsteuer des letzten Kalenderjahres und sollte einen Progressionsstau durch die zusammengeballte Auszahlung von Bezügen in einem Kalenderjahr vermeiden. Derart besteuerte Bezüge wurden nicht in das amtliche Formular L16 aufgenommen, sondern waren mit diesem fixen Satz endgültig besteuert und wurden daher auch bei der Durchführung der AN-Veranlagung außer Acht gelassen.

Das zuständige Finanzamt meldete die mit dem Belastungsprozentsatz ermittelte Steuer als bedingte Forderung an und erhielt bei Verteilung durch den Masseverwalter die jewe...

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