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Mindestkörperschaftsteuer nun auch gemeinschaftsrechtlich akzeptiert!
Der , Rs. Herta Schmid, entschieden, dass die Mindestkörperschaftsteuer nicht mit Artikel 10 der Kapitalverkehrsteuerrichtlinie in Konflikt steht. Damit ist der EuGH dem diesbezüglichen Schlussantrag des Generalanwalts gefolgt. Die weitere Betreibung von noch offenen Rechtsmitteln, die sich nur auf die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Mindestkörperschaftsteuer gestützt haben, erscheint daher nicht mehr zielführend.