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SWK 6, 15. Februar 2001, Seite 207

Umrechnung der Einkünfte österreichischer Grenzgänger seit 1999

Finanzielle Nachteile für die Grenzgänger durch die Euro-Verordnung

Alfred Holzapfel

Die von österreichischen (Auswärts-)Grenzgängern aus der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Art. 9 Abs. 3 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland v. , BGBl. Nr. 221/1955, sowie Ziffer 22-25 des Schlussprotokolls zu Art. 9) bezogenen DEM-Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (d. s. in der Regel private Aktivbezüge oder Firmenpensionen), welche einschließlich allfälliger Progressionseinkünfte (d. s. in der Praxis zumeist deutsche Sozialversicherungsrenten gemäß Art. 10 leg. cit., die neben Aktivbezügen und/oder FirmenpensionenS. 208anfallen) im Wege der Einkommensteuerveranlagung im Wohnsitzstaat steuerlich zu erfassen sind, waren bis 1998 mit dem so genannten Jahresdurchschnittsgeldkurs umzurechnen. Dieser jährlich über Weisung des BMF von den Finanzlandesdirektionen mit Erlass verlautbarte Umrechnungskurs (so bspw. FLD f. OÖ v. , GZ ZS 100/2-6/99, betreffend DEM-Umrechnung 1998 und Systemänderung 1999) betrug 1998 – gegenüber den Vorjahren seit längerem konstant – für 1 DEM = 6,90 ATS. Seit ist bekanntlich der Euro die gemeinsame Währung der Wirtschafts- und Währungsunion. Die Umrechnungskurse wurden mit Verordnung (EG) 2866/98 des Rates v. unwiderruflich festgelegt und die anz...

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