zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 27, 20. Februar 1998, Seite R 98

Vefahren: Getränkesteuer

Langt im Zusammenhang mit einer Getränke- und Speiseabgabeangelegenheit eine Vorstellung am letzten Tag der Frist beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung und nach Ablauf der Frist bei der (allein zuständigen) Marktgemeinde Feldkirchen ein, ist sie als verspätet zurückzuweisen. - (§ 57 Abs. 2 AVG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...