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SWK 27, 20. Februar 1998, Seite 098

Vefahren: Getränkesteuer

Langt im Zusammenhang mit einer Getränke- und Speiseabgabeangelegenheit eine Vorstellung am letzten Tag der Frist beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung und nach Ablauf der Frist bei der (allein zuständigen) Marktgemeinde Feldkirchen ein, ist sie als verspätet zurückzuweisen. - (§ 57 Abs. 2 AVG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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