Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 27, 20. Februar 1998, Seite 017

Einkommensteuer - Keine Liebhaberei bei Kanzlei

Keine Liebhaberei bei Kanzlei (§ 2 EStG)

Besteht objektiv bei einer Rechtsanwaltskanzlei, die der Anwalt mit vollem persönlichem Einsatz mit 2 Angestellten führt, eine Gewinnerzielungsmöglichkeit, wird aber aus subjektiven Gründen die Kanzlei sehr repräsentativ geführt, dann liegt keine Liebhaberei vor. Der Umstand, daß der Anwalt infolge anderer hoher Einkünfte in der Lage war, die aus der repräsentativen Kanzleiführung jährlich anfallenden Verluste zu tragen, begründet kein persönliches Motiv, das zur Liebhaberei führen kann (BFH , XI R 10/97 in BB 1998, 1775 f.).

Daten werden geladen...