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Einkommensteuer - AfA bei KFZ-Unfallschaden
AfA bei KFZ-Unfallschaden (§ 8 Abs. 4, § 16 Abs. 1 Z 8 EStG)
Die AfA für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung eines durch Unfall beschädigten PKW ist nur im Veranlagungszeitraum des Schadenseintritts abziehbar; die bisherige Rechtsprechung, nach der der Schaden auch noch in dem späteren Jahr, in dem sich herausstellt, daß der Steuerpflichtige den Schaden selbst zahlen muß, abgezogen werden kann, wird nicht mehr aufrecht erhalten (BFH , VI R 27/97 in BB 1998, 1774).