Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 27, 20. Februar 1998, Seite 018

Einkommensteuer - AfA bei KFZ-Unfallschaden

AfA bei KFZ-Unfallschaden (§ 8 Abs. 4, § 16 Abs. 1 Z 8 EStG)

Die AfA für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung eines durch Unfall beschädigten PKW ist nur im Veranlagungszeitraum des Schadenseintritts abziehbar; die bisherige Rechtsprechung, nach der der Schaden auch noch in dem späteren Jahr, in dem sich herausstellt, daß der Steuerpflichtige den Schaden selbst zahlen muß, abgezogen werden kann, wird nicht mehr aufrecht erhalten (BFH , VI R 27/97 in BB 1998, 1774).

Daten werden geladen...