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SWK 27, 20. Februar 1998, Seite 139

Rechnungswesen und Euro-Umstellung (I)

Rechtsgrundlagen - Umstellungszeitraum - Termine - Umrechnungsregeln - Umstellungsstrategien

Univ.-Prof. Dkfm. Dr. Gerhard Seicht

Ab wird der „Euro" die Währung (Einheitswährung) der 11 „teilnehmenden Mitgliedstaaten" sein. Diese („ins") sind: Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Spanien, Portugal, Österreich, Finnland und Irland. Noch nicht Mitglieder der Europäischen Währungsunion („outs" bzw. „pre ins") sind: Großbritannien, Dänemark, Schweden und Griechenland. Der „Euro-Raum" umfaßt 300 Millionen Verbraucher, die EU 380 Millionen. Die bisherigen nationalen Währungen (z. B. DEM, ATS, FF, ITL etc.) sind ab nur noch unrunde Denominationen desEUR, nur noch Untereinheiten des EUR, nur noch vollkommene Substitute des EUR und nur noch andere Bezeichnungen für den EUR, und zwar mindestens bis , längstens aber bis .

Zu beachten ist, daß diese nationalen Denominationen des Euro (z. B. DEM, ATS, etc.) nur innerhalb der jeweiligen nationalen Landesgrenze gesetzliches Zahlungsmittel sein werden.

Euro-Geldscheine und Euro-Münzen wird es erst ab geben. Der „Euro" ist somit drei Jahre (1999, 2000, 2001) nur Buchgeld. Der bare Zahlungsverkehr erfolgt bis ausschließlich in Geldscheinen und Münzen der alten „Währungen". Der Parallellauf von Euro und alten Geldscheinen und Mü...

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