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SWK 27, 20. Februar 1998, Seite W 147

Lieferantenkredit und Zahlungsverzug

Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission soll Zahlungsverzug eindämmen

(KSV) - Die EU-Kommission will den Zahlungsverzug im Handelsverkehr bekämpfen und hat einen Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie vorgelegt. Zur Zeit wird dieser vom Europäischen Parlament beraten, das noch einige Änderungsvorschläge unterbreiten dürfte. In diesem Entwurf sind zu folgenden Bereichen Neuregelungen vorgesehen:

Fälligkeitszeitpunkt von Forderungen

Vorschriften zu den Verzugszinsen

Beschleunigtes Verfahren zur Betreibung unbestrittener Geldforderungen

Bestimmungen zum Eigentumsvorbehalt

Abweichungen vom österreichischen Recht

Der Vorschlag enthält zum Teil Abweichungen vom bisherigen österreichischen Recht. So soll nunmehr, sofern ein Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmen, der Fälligkeitstermin für Forderungen 21 Tage seit dem Rechnungsdatum nicht überschreiten. Für Zahlungsverpflichtungen öffentlicher Behörden ist eine Sonderregelung vorgesehen, die besagt, daß der Fälligkeitstermin vertraglich geschuldeter Zahlungen nicht über 60 Tage hinausgehen darf. Eine abweichende Abrede ist ausgeschlossen.

Der Vorschlag hält auch fest, daß Gläubiger ab dem Tag nach dem Fä...

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