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SWK 27, 20. Februar 1998, Seite 100

Lustbarkeitsabgabe

Die Vermietung von Videokassetten unterliegt der Lustbarkeitsabgabe. - (§ 5 VO des Gemeinderates der Stadtgemeinde Tulln vom ), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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