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SWK 27, 20. Februar 1998, Seite 099

Zahlungserleichterung

Sämtliche Voraussetzungen für die angestrebte Zahlungserleichterung sind im Verwaltungsverfahren aus eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, wobei die Voraussetzungen dafür bei allen Gesamtschuldnern gegeben sein müssen. - (§ 212 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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