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SWK 27, 20. Februar 1998, Seite R 99

Zahlungserleichterung

Sämtliche Voraussetzungen für die angestrebte Zahlungserleichterung sind im Verwaltungsverfahren aus eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, wobei die Voraussetzungen dafür bei allen Gesamtschuldnern gegeben sein müssen. - (§ 212 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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