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SWK 27, 20. Februar 1998, Seite 097

Gerichtsgebühren: Bemessung

Ist bei einem Vergleich der tatsächliche Endtermin für die Bezahlung des Mietzinses im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses unbestimmt, ist das Zehnfache der Jahresleistung als Bemessungsgrundlage für die Gerichtsgebühr heranzuziehen. - (§ 14 GGG), (Abweisung)

(3 Erk., , i. d. S. auch 97/16/0297, 97/16/0402)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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