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SWK 27, 20. Februar 1998, Seite R 98

Pauschalgebühr: Einrechnung

Bei der Frage der Einrechnung von Pauschalgebühren hat der VwGH klargestellt, daß die Einrechnung einer bereits entrichteten Pauschalgebühr immer nur in jenem Verfahren zu erfolgen hat, in dem einer der Ausnahmetatbestände des § 18 Abs. 2 GGG eingetreten ist; für die Einrechnung von Pauschalgebühren aus anderen Verfahren bietet das Gesetz keine Grundlage. - (§ 18 Abs. 1 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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