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Pauschalgebühr: Einrechnung
•Bei der Frage der Einrechnung von Pauschalgebühren hat der VwGH klargestellt, daß die Einrechnung einer bereits entrichteten Pauschalgebühr immer nur in jenem Verfahren zu erfolgen hat, in dem einer der Ausnahmetatbestände des § 18 Abs. 2 GGG eingetreten ist; für die Einrechnung von Pauschalgebühren aus anderen Verfahren bietet das Gesetz keine Grundlage. - (§ 18 Abs. 1 GGG), (Abweisung)
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