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SWK 27, 20. Februar 1998, Seite 597

Verwertung von Patentrechten

Verwertung von Patentrechten

(BMF) – Die Begünstigungsvorschrift des § 38 EStG ist ihrer sachlichen Reichweite nach – wie sich aus dem Gesetzeswortlaut ergibt – auf Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen bezogen. Darüber hinaus sieht § 38 weitere Anwendungsvoraussetzungen vor, die sich zum Teil auf die Person des Empfängers der betreffenden Einkünfte (dieser muß der Erfinder sein, § 38 Abs. 1), zum Teil auf die Erfindung selbst beziehen (nachgewiesener Patentschutz in zeitlicher und örtlicher Hinsicht, § 38 Abs. 2 und 3).

Das tatbestandsmäßige Vorliegen von „Einkünften aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen" i. S. d. § 38 erfordert einen Kausalzusammenhang zwischen der Erfindung und dem Vermögenszuwachs dergestalt, daß dieser als Gegenleistung für die Einräumung der Verwertungsmöglichkeit anzusehen ist. Dies trifft für Lizenzzahlungen zu.

Werden für die Verwertung einer patentrechtlich geschützten Erfindung Lizenzzahlungen geleistet, bleibt die Qualifikation einer Zahlung beim Empfänger als unter „Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen" i. S. d. § 38 fallend auch dann erhalten, wenn sie nicht unmittelbar vom Lizen...

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