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Liebhaberei: Viehzucht
• Die Ausübung einer Viehzucht durch einen unselbständig Beschäftigten in seiner Freizeit, die zu Verlusten führt, kann als Liebhaberei beurteilt werden - (§ 1 Abs. 2 Z 1 Liebhabereiverordnung 1990), (Abweisung)
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