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SWK 8, 10. März 1998, Seite 019

Liebhaberei: Viehzucht

Die Ausübung einer Viehzucht durch einen unselbständig Beschäftigten in seiner Freizeit, die zu Verlusten führt, kann als Liebhaberei beurteilt werden - (§ 1 Abs. 2 Z 1 Liebhabereiverordnung 1990), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE),
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