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Endgültigerklärung von Bescheiden nach Beschwerdeerhebung
(A. B.) - Ist der vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts bekämpfte Bescheid betreffend vorläufige Festsetzung der Umsatzsteuer für das Jahr 1992 nach Erhebung von (Parallel-)Beschwerden von der Abgabenbehörde erster Instanz gemäß § 200 Abs. 2 BAO für endgültig erklärt worden, sind die Verfahren vor dem VfGH und dem VwGH einzustellen. Da es sich um keine Klaglosstellung im Sinne des § 56 VwGG bzw. § 88 VerfGG handelt, kommt ein Kostenersatz an den Beschwerdeführer – in beiden Verfahren - nicht in Betracht (Beschlüsse des / 0110, und des ).