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SWK 8, 10. März 1998, Seite S 238

Sind Krankenversicherungsbeiträge von Rechtsanwälten Betriebsausgaben?

(BMF) - Betriebsausgaben sind u. a. Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständigen Erwerbstätigen, soweit diese Einrichtungen der Krankenversorgung dienen, weiters Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung, und zwar insoweit, als sie der Höhe nach den Pflichtbeiträgen der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen (§ 4 Abs. 4 Z 1 lit. b). Bei Steuerpflichtigen, die im Rahmen der Krankenvorsorge der Kammern der selbständig Erwerbstätigen keiner Pflichtversicherung unterliegen, werden freiwillige Beiträge zu den Versorgungseinrichtungen der Kammern als freiwillige Beiträge zu einer gesetzlichen Krankenversicherung behandelt (BMF-Erlaß AÖFV 146/1995).

Nach § 9 a der Richtlinie des österreichischen Rechtsanwaltskammertages hat der Rechtsanwalt für eine angemessene Krankenversicherung Sorge zu tragen, die zumindest dem Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Diese Beiträge wären dann als Pflichtbeiträge anzusehen, wenn sie aufgrund eines Bescheides der Kammer zwingend zur Entrichtung auferlegt werden könnten (; , 94/15/0008). Eine derartige Folge dürfte aber mit § 9...

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