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SWK 8, 10. März 1998, Seite 033

Die EU schlachtet des Finanzministers liebstes Steuerobjekt - das Auto

Ist die Normverbrauchsabgabe EU-konform?

Mag. Eva Pernt

Mit der EuGH-Entscheidung in der Rs. ARO Lease BVvom wurde klargestellt, daß der Ort der Leistungserbringung bei Leasing von PKW und Kombi ausschließlich in jenem Staat liegt, in dem das Leasingunternehmen seinen Sitz hat, nicht hingegen in dem Staat, in dem der Kunde seinen Sitz hat. Daraus leitet Zorn die Unzulässigkeit einer Besteuerung für den Staat des Leasingnehmers ab.Folgt man dieser Rechtsansicht, bedeutet das, daß der Eigenverbrauchstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. d UStG 1994 durch EG-Recht verdrängt wird. Daraus resultiert, daß der in EU-Mitgliedstaaten zulässige Vorsteuerabzug für PKW und Kombi österreichischer Unternehmer bei Miete, Wartung und Reparatur nicht durch inländische Eigenverbrauchsbesteuerung wieder rückgängig gemacht werden darf. Es ist zwar nicht EU-widrig, aber es kann nicht Ziel einer Volkswirtschaft sein, die inländischen Unternehmen (vor allem Leasingfirmen, KFZ-Händler und KFZ-Werkstätten) zu benachteiligen.

Des weiteren hat die EU-Kommission in Brüssel gegen den Generalimporteur der VW-Gruppe in Italien eine empfindliche Strafe (1,4 Mrd. S) verhängt, da dieser keine Neufahrzeuge an österreichische und deutsche Kunden verkaufen wollte. Eine Berufung dagegen ist anhängig. Mit Wi...

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