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SWK 8, 10. März 1998, Seite 031

Investitionsprämie für MRG-Häuser geplant

Begünstigung von Investitionen in Althäusern durch Abgeltungsbetrag

Dr. Gerhard Kohler

Im Zuge des Wegfalles der steuerlichen Begünstigung der Mietzinsrücklagen im EStG und der damit eingetretenen Doppelbelastung der Mietzinse wurde zur Vermeidung von Härten im MRG die Bestimmung eingeführt, daß 40% der Einnahmen nicht verrechnungspflichtig sind. Diese Regelung ist in der Praxis auf Kritik gestoßen, weil sie nicht nur privaten Hauseigentümern egal welcher Rechtsform, sondern auch Genossenschaften sowie der öffentlichen Hand (damit auch bei Genossenschafts- und Gemeindewohnungen) zugebilligt worden ist. Durch einen Gesetzesentwurf soll diese 40%ige Begünstigung im MRG gestrichen und dafür eine „Investitionsprämie" von maximal 35% für den privaten Miethausbesitzer eingeführt werden.

Begründung für die Neuregelung ist der Umstand, daß es durch die Streichung der Mietzinsrücklage bzw. des steuerfreien Betrages zu der Situation kommen kann, daß zunächst die Einnahmen versteuert werden und zu einem späteren Zeitpunkt die Gebäudeinvestitionen teilweise steuerunwirksam bleiben. Wenn ein Steuerpflichtiger durch die 1/10- bis 1/15-Absetzung der Investitionen einen Verlust erzielt, den er nicht mit anderen Einkünften ausgleichen kann, dann tritt keine Entsteuerung der Mietzinseinnahmen ei...

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